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Betriebshaftpflichtversicherung PDF Drucken E-Mail
Freitag, 06. März 2009 um 10:31 Uhr

 Als Unternehmer trägt man grundsätzlich eine Vielzahl von Risiken, die sich zu großen Teilen auch aus alltäglichen Betriebsabläufen ableiten. Gegen Schadensersatzansprüche Dritter, die sich aus den Betriebsabläufen des eigenen Unternehmens ergeben können, sichert die Betriebshaftpflichtversicherung ab. Unberechtigte Forderungen Dritter weist die Betriebshaftpflichtversicherung notfalls auch gerichtlich ab. Das abgedeckte Risiko der Haftung besteht sowohl für das Unternehmen als solches als auch für die im Unternehmen beschäftigten Personen.Die betriebliche Haftpflichtversicherung BHV deckt also sämtliche Haftpflichtrisiken aus der unternehmerischen Tätigkeit ab. Darunter fallen natürlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Da durch Forderungen Dritter - gerade auch bei Personenschäden - teilweise unerwartet exorbitant hohe Forderungen auf ein Unternehmen zukommen können, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in jedem Fall sinnvoll. In einigen Branchen und Gewerbezweigen schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vor. Dies ist zum Beispiel im Bereich der professionellen Anlageberatung der Fall.Die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf die vollständige Freistellung von den berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter Personen. Es ist zu beachten, dass der Versicherer immer an den Anspruchsteller und nicht an den Versicherungsnehmer leistet. Dennoch ist die Betriebshaftpflichtversicherung kein Freibrief für absolute Fahrlässigkeit. Wie bei jeder Versicherung, gibt es auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung bestimmte Schadensfälle, die vom Leistungsspektrum ausgeschlossen sind. Grundsätzlich ist der Versicherungsumfang aber immer konkret in den Versicherungsbedingungen ausformuliert.Ob eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt wird, lässt sich anhand weniger Fragen beantworten. Kann eine Personen oder Sachen beschädigt werden? Sind Betriebs- und Geschäftsräume vorhanden? Kommen Kunden in den Betrieb? Werden fremde Produkte bearbeitet? Anhand der Fragen wird deutlich, dass beinahe jeder Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigt!

Zuletzt aktualisiert am Montag, 29. Juni 2009 um 12:55 Uhr
 
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