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Private Krankenversicherung |
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 30. Juni 2009 um 14:52 Uhr |
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Private Krankenversicherung Wechsel: Häufig wird für die meisten Versicherungsnehmer ein Wechsel der privaten Krankenversicherung aus den unterschiedlichsten Gründen fällig und sollte dann auch rasch durchgeführt werden, um weitere Schäden zu vermeiden oder um Schäden, die evtl. bereits eingetreten sind, nicht noch zu vergrößern. Von den meisten Versicherern wird ein solcher Schritt des Kunden nicht gerne gesehen und mit Drohungen und evtl. sogar Beschimpfungen quittiert. In so einem Fall sollte man als Kunde der betreffenden Gesellschaft auf jeden Fall hart bleiben und auf eine Lösung des Vertrages drängen. So ein Fall, der unbedingt einen Wechsel der privaten Krankenversicherung bedingt, ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die Versicherung im Schadensfall die Regulierung verweigert oder mehr mit dem Gegner als mit dem eigenen Kunden verhandelt bzw. in teilweise oder völliger Kooperation mit diversen Behörden Krankheiten verschweigt oder runterspielt.. In diesem Fall liegt nämlich der dringende Verdacht nahe, dass es sich hier um kriminellen Straftatbestand handelt, in den nicht selten auch Versicherer bzw. deren Mitarbeiter eingebunden sind und diverse Vergütungen erhalten. Leider hat der betreffende Versicherungsnehmer in so einem Fall wenig andere Möglichkeiten als einen Wechsel der privaten Krankenversicherung durchzuführen und dabei hoffentlich an seriösere Gesellschaften zu geraten. In diesem Falle ist es aber zur Vermeidung weiterer Probleme nicht unbedingt ratsam, dem alten Versicherer dies mitzuteilen. Hier sollte man einfach weiter darauf bestehen, dass keine Leistung erbracht wird und sich die Bearbeitungszeit extrem lange hinzieht. Aber auch bei zu langsamer Bearbeitung innerhalb anderer Versicherungsbereiche bzw. bei einem nicht zur Zufriedenheit des Kunden regulierten Schadensfall, kann der betreffende Kunde das Unternehmen wechseln.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 30. Juni 2009 um 14:57 Uhr |